Warum dieser Aufwand? Bisher ging es doch auch ohne Einverständniserklärung.
Am 25.5.2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die Speicherung personenbezogener Daten erfordern jetzt die Einverständniserklärung des Betreffenden.
Andere Basare machen das aber nicht!
Das ist uns durchaus bekannt. Die DSGVO gilt jedoch für alle. Es kann sein, dass diese es anders handhaben. Da wir jedoch in den Räumen der Gemeinde Maximilian Kolbe den Basar veranstalten, unterliegen wir auch den Vorgaben der Gemeinde bzw. Kirche, da diese im Falle eines Falles für unsere Tätigkeiten haften.
Viele Unternehmen „informieren“ nur oder lösen die Einverständniserklärung digital. Warum geht das hier nicht?
Die DSGVO ist in dieser Hinsicht ungenau. Je nach Auslegung sind wohl drei Möglichkeiten machbar: rein informativ, digitale oder schriftliche Bestätigung. Wie bereits geschrieben, haben wir uns in Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten der katholischen Kirche für die schriftliche Version entschieden, insbesondere da die digitale Bestätigung für uns technisch nicht umsetzbar ist. Eine rein informative Umsetzung erschien uns nicht als ausreichend genug.
Ich habe den Termin verpasst und die Einverständniserklärung noch nicht abgeschickt. Geht das noch nachträglich?
Ja, natürlich. Seit dem 25.5.2018 dürfen wir nur noch Verkäufer und Interessenten anschreiben, deren Einverständniserklärung uns vorliegt, der Termin bedeutet aber NICHT, dass wir jetzt keine Einverständniserklärungen mehr annehmen. Wir speichern alle ab, die uns erreichen – auch diejenigen, die uns später erreichen.
Wenn ich eine Mail schicke, aber noch keine Einverständniserklärung abgeschickt habe, erhalte ich dann überhaupt eine Antwort?
Ja, natürlich. Eine fehlende Einverständniserklärung bedeutet nur, dass wir Sie aus eigenem Antrieb nicht anschreiben dürfen. Wir beantworten weiterhin alle Mails, die uns erreichen.
Ich bin derzeit im Urlaub/Ausland/etc. und kann aktuell die Einverständniserklärung nicht absenden! Verliere ich jetzt meine Verkäufernummer?
Jein. Wir benötigen Ihre Einverständniserklärung, damit wir Sie zu den nächsten Basaren per Mail einladen dürfen und Sie dort dann als Verkäufer gespeichert werden können. Die nächste Einladungsmail geht in der KW 29 raus. Alle eingehenden Einverständniserklärungen werden gespeichert. Allerdings wird es so sein, dass die Nummern all der Verkäufer, die bis dahin die Einverständniserklärung nicht geschickt haben, frei gegeben werden.
Ich habe meine Einverständniserklärung bereits eingeworfen bzw. per Post verschickt, aber bis dato keine Bestätigung erhalten. Was soll ich tun?
Wir erhalten die Post aus dem Briefkasten des Pfarrbüros nach Möglichkeit täglich und unsere Verantwortliche versucht auch die zahlreichen Briefe noch am selben Tag abzuarbeiten. Das ist aber nicht unbedingt jeden Tag möglich - bitte haben Sie daher ein wenig Verständnis, dass Sie nicht sofort eine Bestätigung erhalten. Sollten Sie jedoch das Gefühl haben, dass es zu lange dauert, dann schreiben Sie uns einfach an.
Ich habe keine Möglichkeit die Einverständniserklärung auszudrucken - was kann ich machen?
Es liegen Einverständniserklärungen im Windfang der KiTa Maximilian Kolbe sowie im Vorraum der Kirche (Tisch vor dem Geländer) aus.
Anmerkung: Inzwischen liegen nur noch im Vorraum der Kirche welche aus. Bitte schreiben Sie uns an, wenn Sie einen Ausdruck benötigen.
Kann ich die Einverständniserklärung nicht einfach beim nächsten Basar abgeben?
Nein, das geht leider nicht. Wir müssen vorher die Einverständniserklärung vorliegen haben, damit wir Ihre Daten speichern können.